von Conrady
Allgemeine Geschäftsbedingungen
VON CONRADY
Allgemeine Geschäftsbedingungen
VON CONRADY
AGB & RECHTSTEXTE
Onlinehandel mit neuen und gebrauchten Luxusuhren
Unternehmen von Conrady Juwelier & Uhrenhandel GbR
Sitz / Anschrift Königsallee 92a · 40212 Düsseldorf
Vertrieb www.watches-vonconrady.de · Onlineshop
Geschäftsmodell Verkauf · Ankauf / Eintausch · Kommissionsverkauf
Fassung Stand 4. August 2026 ·
Inhalt und Verwendung
Teil Dokument Einsatz
A Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf Onlineshop, Fernabsatz und Abholung
B Widerrufsbelehrung Warenkauf durch Verbraucher
C Muster-Widerrufsformular Warenkauf und Dienstleistungen
D Bedingungen für Ankauf und Eintausch Uhren, die Kunden an von Conrady verkaufen
E Bedingungen für Kommissionsverkäufe Verkauf im eigenen Namen für Rechnung des Einlieferers
F Wix-Umsetzungsleitfaden Pflichtangaben, Checkboxen und Bestellablauf
Unternehmensdaten
• von Conrady Juwelier & Uhrenhandel GbR
• Gesellschafter: Sascha Müller und Armin Türk
• Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf, Deutschland
• E-Mail: info@watches-vonconrady.de · Telefon: 0173 9999998
TEIL A · ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für den Verkauf neuer und gebrauchter Luxusuhren an Verbraucher und Unternehmer
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge über Waren, insbesondere neue und gebrauchte Uhren sowie Zubehör, die über www.watches-vonconrady.de, per E-Mail, telefonisch oder im Wege sonstiger Fernkommunikation mit der von Conrady Juwelier & Uhrenhandel GbR, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf (nachfolgend „von Conrady“), geschlossen werden. Für Verträge, die ausschließlich in den Geschäftsräumen geschlossen werden, gelten sie entsprechend, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn von Conrady ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Warenbeschreibung und Besonderheiten von Luxusuhren
(1) Die wesentlichen Eigenschaften der Ware ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, den Zustandsangaben, Abbildungen und den in der Bestellübersicht enthaltenen Angaben. Bei gebrauchten Uhren gehören alters- und nutzungsbedingte Spuren zum üblichen Zustand, soweit sie in der Produktbeschreibung konkret angegeben oder auf den Produktfotos erkennbar beschrieben sind.
(2) Originalbox, Garantiekarte, Zertifikate, Bedienungsanleitungen, Servicebelege, zusätzliche Bandglieder oder sonstiges Zubehör sind nur geschuldet, wenn sie in der Produktbeschreibung ausdrücklich als Lieferumfang aufgeführt sind. Angaben wie „Full Set“ gelten ausschließlich mit dem dort konkret bezeichneten Umfang.
(3) Von Conrady weist bekannte, nicht originale, nachträglich ersetzte oder aufgearbeitete Bestandteile in der Produktbeschreibung aus. Eine Abweichung von objektiven Anforderungen an die Ware wird gegenüber Verbrauchern nur Vertragsinhalt, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung eigens darauf hingewiesen wurde und ihr ausdrücklich und gesondert zugestimmt hat.
(4) Angaben zu Gangwerten, Gangreserve, Druck- oder Wasserdichtigkeit und Servicezustand beziehen sich ausschließlich auf den ausdrücklich beschriebenen Prüfzeitpunkt und Prüfumfang. Wasserdichtigkeit ist keine dauerhafte Eigenschaft. Ohne eine ausdrückliche aktuelle Zusage in der Produktbeschreibung ist die Uhr nicht für den Gebrauch im oder unter Wasser bestimmt.
(5) Produktbilder dienen der Zustandsdarstellung. Farb- und Helligkeitsabweichungen durch Bildschirmdarstellung oder Beleuchtung bleiben möglich; die konkrete schriftliche Zustandsbeschreibung und individuell vereinbarte Beschaffenheit gehen vor.
§ 3 Bestellvorgang und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Waren im Onlineshop ist kein verbindliches Vertragsangebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben. Der Kunde kann Eingabefehler vor Absenden der Bestellung mit den im Shop bereitgestellten Korrekturfunktionen berichtigen.
(2) Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleich eindeutig formulierten Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb aufgeführten Ware ab. Eine automatisierte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Zugang der Bestellung und stellt noch keine Annahme dar.
(3) Von Conrady kann das Angebot innerhalb von drei Kalendertagen nach Zugang durch ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform oder durch Versand der Ware annehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden. Bei individuell vereinbarten Käufen per E-Mail oder Telefon kommt der Vertrag durch ausdrückliche Annahmeerklärung zustande.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Kunden ohne Kundenkonto sollten Bestellbestätigung, AGB, Widerrufsbelehrung und Produktbeschreibung selbst speichern; diese Unterlagen werden zusätzlich mit der Auftragsbestätigung in Textform bereitgestellt.
§ 4 Preise, Differenzbesteuerung und Drittländer
(1) Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise in Euro. Bei regelbesteuerten Waren ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
(2) Soweit für eine gebrauchte Ware die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG angewendet wird, wird die Umsatzsteuer in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen. Die Produktseite und Rechnung enthalten in diesem Fall einen entsprechenden Hinweis auf die Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände.
(3) Für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union sind die Kosten der von Conrady angebotenen Standardlieferung im Kaufpreis enthalten. Für besondere, vom Kunden gewünschte Versandarten können vor Vertragsschluss gesonderte Mehrkosten vereinbart werden.
(4) Lieferungen in Drittländer erfolgen nur nach individueller Vereinbarung. Versandkosten sowie Einfuhrabgaben, Zölle, Steuern, Gebühren und Kosten der Zollabwicklung werden vor Vertragsschluss geregelt. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, trägt der Kunde die im Bestimmungsland anfallenden Einfuhrabgaben und Gebühren.
§ 5 Zahlung
(1) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf das in der Auftragsbestätigung oder Rechnung angegebene Geschäftskonto von Conrady. Von Conrady fordert keine Zahlung auf Konten, die nicht auf die Gesellschaft lauten.
(2) Der Gesamtbetrag ist innerhalb von fünf Kalendertagen nach Zugang der Auftragsbestätigung und Zahlungsaufforderung ohne Abzug gutzuschreiben. Der Versand erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(3) Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, kann von Conrady dem Kunden eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt.
§ 6 Lieferung und Abholung
(1) Liefergebiet ist die Europäische Union. Lieferungen in Drittländer bedürfen der vorherigen individuellen Vereinbarung. Lieferzeit und gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung oder Auftragsbestätigung.
(2) Von Conrady wählt einen für den Warenwert geeigneten, nach Maßgabe des Transportvertrags versicherten Versand über DHL, FedEx oder einen Wertkurier. Der Kunde hat eine zutreffende, für Wertsendungen erreichbare Lieferanschrift anzugeben. Eine Lieferung an Packstationen, Postfächer oder Ablageorte kann ausgeschlossen werden.
(3) Verbrauchern gegenüber geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten, nicht als Beförderer tätigen Dritten über. Hat der Verbraucher selbst einen nicht von Conrady angebotenen Beförderer beauftragt, gelten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Unternehmern gegenüber geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen über. § 447 BGB bleibt im unternehmerischen Verkehr unberührt.
(5) Eine persönliche Abholung in Düsseldorf ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Ware wird erst nach vollständigem Zahlungseingang oder einer ausdrücklich vereinbarten Zahlung bei Abholung herausgegeben. Von Conrady kann einen Identitätsnachweis und – bei Abholung durch Dritte – eine Vollmacht verlangen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Conrady.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, gilt der Eigentumsvorbehalt darüber hinaus bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Eine Verarbeitung, Verbindung, Veräußerung oder Verpfändung vor Eigentumsübergang ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und im Rahmen der gesetzlichen Grenzen zulässig.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung in Teil B und dem Muster-Widerrufsformular in Teil C.
(2) Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, wenn er hierüber vor Vertragsschluss ordnungsgemäß informiert wurde. Wegen des regelmäßig hohen Warenwerts wird eine nachverfolgbare und ausreichend versicherte Rücksendung empfohlen; diese Empfehlung beschränkt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht.
(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, insbesondere nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, etwa individuell gravierte Uhren.
§ 9 Mängelrechte und Verjährung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei neuen Waren verjähren Mängelansprüche eines Verbrauchers grundsätzlich in zwei Jahren ab Ablieferung.
(2) Bei gebrauchten Waren kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche eines Verbrauchers auf ein Jahr ab Ablieferung verkürzt werden. Diese Verkürzung gilt nur, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung eigens darüber informiert wurde und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart hat. Eine bloße Einbeziehung dieser AGB oder eine vorangekreuzte Checkbox genügt nicht.
(3) Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Gesetzliche Ablaufhemmungen und Sonderregelungen beim Verbrauchsgüterkauf bleiben unberührt.
(4) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen und gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung. Ausgenommen sind die in Absatz 3 bezeichneten Ansprüche. Die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB bleiben anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.
(5) Normale alters- oder nutzungsbedingte Abnutzung, die vereinbarte Beschaffenheit sowie ausdrücklich und gesondert vereinbarte Zustandsabweichungen stellen keinen Mangel dar. Gesetzliche Rechte wegen einer von der vereinbarten Beschaffenheit abweichenden Ware bleiben unberührt.
§ 10 Echtheit, Herstellergarantie und eigene Garantien
(1) Von Conrady bietet Uhren als Originalmarkenware an, soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich einzelne nicht originale oder ersetzte Bestandteile ausgewiesen sind. Maßgeblich ist die konkret vereinbarte Beschaffenheit des einzelnen Artikels.
(2) Eine Herstellergarantie besteht nur, wenn sie in der Produktbeschreibung ausdrücklich angegeben ist; ihr Inhalt richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Gesetzliche Mängelrechte gegenüber von Conrady werden durch eine Herstellergarantie nicht eingeschränkt.
(3) Eine eigenständige Garantie von Conrady wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet und ihr Inhalt, ihre Dauer sowie die Voraussetzungen in einer gesonderten Garantieerklärung festgelegt sind.
§ 11 Haftung
(1) Von Conrady haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Gesellschafter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Conrady.
§ 12 Streitbeilegung
(1) Von Conrady ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Die frühere europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) wurde eingestellt. Ein Link zu dieser Plattform wird daher nicht bereitgestellt.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und die Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
TEIL B · WIDERRUFSBELEHRUNG
für Verbraucher beim Fernabsatzkauf von Waren
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben beziehungsweise hat. Haben Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt und werden diese getrennt geliefert, beginnt die Frist mit dem Tag, an dem Sie oder der von Ihnen benannte Dritte die letzte Ware in Besitz genommen haben beziehungsweise hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – von Conrady Juwelier & Uhrenhandel GbR, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf, Deutschland, E-Mail: info@watches-vonconrady.de, Telefon: 0173 9999998 – mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern mit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie nachgewiesen haben, dass Sie die Waren abgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an von Conrady Juwelier & Uhrenhandel GbR, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf, Deutschland, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, beispielsweise bei einer nach Ihrer Bestellung individuell gravierten Uhr.
TEIL C · MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
dieses Formular ist freiwillig; eine eindeutige Widerrufserklärung genügt
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns senden:
Empfänger von Conrady Juwelier & Uhrenhandel GbR
Königsallee 92a
40212 Düsseldorf
info@watches-vonconrady.de
Widerruf Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
____________________________________________________________
Bestelldaten Bestellt am (*) ____________________ erhalten am (*) ____________________
Name ____________________________________________________________
Anschrift ____________________________________________________________
____________________________________________________________
Datum ____________________________________________________________
Unterschrift ____________________________________________________________
(nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen.
TEIL D · BEDINGUNGEN FÜR ANKAUF UND EINTAUSCH
für Uhren, die Kunden an von Conrady verkaufen oder auf einen Kaufpreis anrechnen lassen
§ D1 Geltungsbereich und Vorabbewertung
(1) Diese Bedingungen gelten, wenn ein Kunde von Conrady eine Uhr oder Zubehör zum Ankauf oder Eintausch anbietet. Eine Bewertung anhand von Fotos, Beschreibungen oder telefonisch mitgeteilten Angaben ist unverbindlich und steht unter dem Vorbehalt einer Prüfung des Originals.
(2) Der Kunde muss alle für die Bewertung wesentlichen Umstände wahrheitsgemäß angeben, insbesondere Marke, Referenz- und Seriennummer, Eigentums- und Herkunftsnachweise, Service- und Reparaturhistorie, bekannte Funktionsstörungen, Wasserschäden, Bearbeitungen sowie nicht originale, ersetzte oder fehlende Bestandteile.
§ D2 Übersendung, Abholung und Prüfung
(1) Die Übergabe erfolgt persönlich nach Terminvereinbarung oder über einen zuvor mit von Conrady abgestimmten Werttransport. Organisiert von Conrady den Transport, gelten Kosten, Versicherungssumme und Gefahrtragung gemäß der individuellen Transportvereinbarung. Ein eigenmächtiger Versand ohne vorherige Zustimmung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.
(2) Von Conrady darf die Uhr und das Zubehör zur Ermittlung von Echtheit, Zustand, Funktionsfähigkeit, Marktgängigkeit und Wert prüfen oder durch sachkundige Dritte prüfen lassen. Eingriffe in das Werk oder sonstige nicht ohne Weiteres reversible Prüfungen erfolgen nur nach Zustimmung des Kunden, soweit sie nicht zur Abwehr eines begründeten Fälschungs- oder Sicherheitsverdachts erforderlich und rechtlich zulässig sind.
(3) Von Conrady kann Identitäts-, Eigentums- und Herkunftsnachweise verlangen und den Ankauf ohne Angabe wirtschaftlicher Gründe ablehnen. Gesetzliche Prüf-, Dokumentations- und Meldepflichten bleiben unberührt.
§ D3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Nach Prüfung unterbreitet von Conrady dem Kunden ein verbindliches Kaufangebot oder ein geändertes Angebot in Textform. Das Angebot gilt für die darin genannte Frist; fehlt eine Frist, kann es innerhalb von drei Kalendertagen angenommen werden.
(2) Ein Kaufvertrag kommt erst durch die fristgerechte Annahme des endgültigen Angebots in Textform und die Einigung über die Eigentumsübertragung zustande. Wird keine Einigung erzielt, wird die Uhr nach Abstimmung zurückgegeben. Kosten und Art der Rückgabe richten sich nach der vorherigen Transportvereinbarung.
§ D4 Zusicherungen des Kunden
(1) Der Kunde versichert, alleiniger rechtmäßiger Eigentümer der angebotenen Gegenstände zu sein, uneingeschränkt darüber verfügen zu dürfen und dass keine Rechte Dritter, Sicherungsübereignungen, Pfandrechte oder sonstigen Belastungen bestehen.
(2) Der Kunde versichert, dass die Gegenstände nicht aus einer Straftat stammen, nicht abhandengekommen, gefälscht oder entgegen gesetzlichen Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen verbracht worden sind. Er informiert von Conrady unverzüglich über nachträglich bekannt werdende gegenteilige Umstände.
(3) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für die Richtigkeit seiner Angaben und für Rechts- und Sachmängel. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende gesetzliche Schutzvorschriften unberührt.
§ D5 Kaufpreis, Zahlung und Eintausch
(1) Der vereinbarte Ankaufspreis wird nach Vertragsschluss und Übergang des Eigentums ausschließlich per Banküberweisung auf ein auf den Namen des Kunden lautendes Konto gezahlt, grundsätzlich innerhalb von fünf Bankarbeitstagen, sofern keine gesetzliche Prüfung oder abweichende Vereinbarung entgegensteht.
(2) Beim Eintausch bestehen der Kaufvertrag über die von Conrady verkaufte Ware und der Ankaufvertrag über die eingetauschte Ware rechtlich selbstständig. Die wechselseitigen Zahlungsansprüche können in der Auftragsbestätigung miteinander verrechnet werden. Ein Differenzbetrag ist nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen auszugleichen.
(3) Scheitert einer der beiden Verträge vor seiner vollständigen Durchführung, richtet sich die Rückabwicklung des jeweils anderen Vertrags nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Ein gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden für den bei von Conrady getätigten Warenkauf bleibt unberührt.
TEIL E · BEDINGUNGEN FÜR KOMMISSIONSVERKÄUFE
ergänzend zu einer individuellen Einlieferungs- und Provisionsvereinbarung
§ E1 Auftrag und Stellung der Parteien
(1) Der Einlieferer beauftragt von Conrady, die in der individuellen Kommissionsvereinbarung bezeichnete Uhr nebst Zubehör im eigenen Namen und für Rechnung des Einlieferers an einen Dritten zu verkaufen. Von Conrady wird Vertragspartner des Endkunden; der Einlieferer bleibt bis zur wirksamen Veräußerung Eigentümer der Kommissionsware.
(2) Diese Bedingungen ergänzen die individuelle Kommissionsvereinbarung. Bei Widersprüchen geht die individuelle Vereinbarung vor. Zwingendes Recht bleibt unberührt.
§ E2 Einlieferung, Prüfung und Zusicherungen
(1) Der Einlieferer übergibt die Kommissionsware einschließlich des im Einlieferungsprotokoll aufgeführten Zubehörs. Zustand, erkennbare Besonderheiten, Serien- und Referenznummer, Versicherungswert sowie vorhandene Unterlagen werden im Protokoll dokumentiert.
(2) Der Einlieferer versichert die in § D4 Absätze 1 und 2 genannten Eigentums- und Herkunftstatsachen. Er legt bekannte Mängel, Funktionsstörungen, Reparaturen, Aufarbeitungen, ausgetauschte oder nicht originale Bestandteile sowie fehlende Unterlagen vollständig offen.
(3) Von Conrady darf die Kommissionsware sachgerecht untersuchen, fotografieren, bewerben, potentiellen Käufern vorführen und – nur nach vorheriger Zustimmung des Einlieferers – warten oder aufarbeiten lassen. Vereinbarte Fremd- und Servicekosten werden in der Einzelvereinbarung geregelt.
§ E3 Preis, Verkaufsbefugnis und Provision
(1) Mindestverkaufspreis, Mindestauszahlung oder Preisrahmen sowie die Provision von Conrady werden für jede Uhr in der individuellen Kommissionsvereinbarung festgelegt. Von Conrady darf keinen Verkauf unterhalb einer vereinbarten Preisgrenze abschließen, sofern der Einlieferer nicht zuvor in Textform zustimmt.
(2) Von Conrady ist berechtigt, den Endkundenpreis innerhalb des vereinbarten Rahmens festzulegen, die Verkaufs-AGB zu verwenden, die Kaufpreisforderung einzuziehen, den gesetzlichen Widerruf abzuwickeln und die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Erklärungen abzugeben.
(3) Die Provision wird nur bei erfolgreichem, endgültigem Verkauf verdient. Ein Verkauf ist endgültig, wenn der Kaufpreis vollständig eingegangen ist, die Ware an den Endkunden übergeben wurde und ein bestehendes Widerrufsrecht ohne Widerruf abgelaufen oder eine Rückabwicklung abgeschlossen ist. Gesetzliche Ansprüche auf Aufwendungsersatz bleiben nur im vereinbarten Umfang bestehen.
§ E4 Laufzeit und Beendigung
(1) Die Laufzeit ergibt sich aus der individuellen Kommissionsvereinbarung. Ist dort nichts anderes bestimmt, beträgt die feste Erstlaufzeit drei Monate ab Übernahme der Kommissionsware. Danach verlängert sich der Auftrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von vier Wochen in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für von Conrady insbesondere vor, wenn begründete Zweifel an Eigentum, Herkunft oder Echtheit bestehen oder der Einlieferer erforderliche Nachweise nicht bereitstellt.
(3) Nach Vertragsende gibt von Conrady die nicht verkaufte Ware nach Terminvereinbarung oder gemäß der individuellen Transportregelung zurück. Bereits verbindlich abgeschlossene Verkäufe, laufende Widerrufsfristen und berechtigte Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ E5 Verwahrung, Versicherung und Gefahr
(1) Von Conrady verwahrt die Kommissionsware mit der im eigenen Geschäft üblichen Sorgfalt und versichert sie während der Verwahrung und eines von von Conrady organisierten Transports bis zu dem in der Einzelvereinbarung festgelegten Versicherungswert nach Maßgabe des jeweiligen Versicherungsvertrags.
(2) Für Verlust oder Beschädigung haftet von Conrady nach den gesetzlichen Vorschriften und § 11 von Teil A entsprechend. Die Haftung ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vereinbarten Versicherungswert begrenzt, soweit nicht eine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist oder zwingendes Recht entgegensteht.
§ E6 Abrechnung, Auszahlung und Rückabwicklung
(1) Nach endgültigem Verkauf erteilt von Conrady eine Abrechnung über Verkaufserlös, vereinbarte Provision, genehmigte Aufwendungen und den Auszahlungsbetrag. Der Auszahlungsbetrag wird grundsätzlich innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Eintritt der Endgültigkeit auf ein auf den Namen des Einlieferers lautendes Konto überwiesen.
(2) Widerruft der Endkunde oder wird der Verkauf aus einem von dem Einlieferer zu vertretenden Mangel rückabgewickelt, entfällt der Auszahlungsanspruch beziehungsweise ist eine bereits erfolgte Auszahlung zurückzugewähren. Der Einlieferer ersetzt von Conrady Schäden und erforderliche Aufwendungen, soweit sie auf unrichtigen Angaben, verschwiegenen Mängeln oder einer Verletzung seiner Pflichten beruhen. Dies gilt nicht, soweit von Conrady den Umstand kannte oder selbst zu vertreten hat.
§ E7 Widerrufsrecht des einliefernden Verbrauchers
(1) Wird der Kommissionsvertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz geschlossen, besteht grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht für Dienstleistungen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss. Die Widerrufserklärung kann an die in Teil B genannten Kontaktdaten gerichtet und das Formular in Teil C verwendet werden.
(2) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass von Conrady vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, schuldet er bei einem Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen, wenn er zuvor ordnungsgemäß hierüber informiert wurde. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung sowie Bestätigung der Kenntnis vom Erlöschen.
Widerrufsbelehrung für den Kommissionsauftrag
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – von Conrady Juwelier & Uhrenhandel GbR, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf, Deutschland, E-Mail: info@watches-vonconrady.de, Telefon: 0173 9999998 – mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular in Teil C verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern mit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
VON CONRADY
AGB & RECHTSTEXTE
Onlinehandel mit neuen und gebrauchten Luxusuhren
Unternehmen von Conrady Juwelier & Uhrenhandel GbR
Sitz / Anschrift Königsallee 92a · 40212 Düsseldorf
Vertrieb www.watches-vonconrady.de · Onlineshop
Geschäftsmodell Verkauf · Ankauf / Eintausch · Kommissionsverkauf
Fassung Stand 4. August 2026 ·
Inhalt und Verwendung
Teil Dokument Einsatz
A Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf Onlineshop, Fernabsatz und Abholung
B Widerrufsbelehrung Warenkauf durch Verbraucher
C Muster-Widerrufsformular Warenkauf und Dienstleistungen
D Bedingungen für Ankauf und Eintausch Uhren, die Kunden an von Conrady verkaufen
E Bedingungen für Kommissionsverkäufe Verkauf im eigenen Namen für Rechnung des Einlieferers
F Wix-Umsetzungsleitfaden Pflichtangaben, Checkboxen und Bestellablauf
Unternehmensdaten
• von Conrady Juwelier & Uhrenhandel GbR
• Gesellschafter: Sascha Müller und Armin Türk
• Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf, Deutschland
• E-Mail: info@watches-vonconrady.de · Telefon: 0173 9999998
TEIL A · ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für den Verkauf neuer und gebrauchter Luxusuhren an Verbraucher und Unternehmer
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge über Waren, insbesondere neue und gebrauchte Uhren sowie Zubehör, die über www.watches-vonconrady.de, per E-Mail, telefonisch oder im Wege sonstiger Fernkommunikation mit der von Conrady Juwelier & Uhrenhandel GbR, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf (nachfolgend „von Conrady“), geschlossen werden. Für Verträge, die ausschließlich in den Geschäftsräumen geschlossen werden, gelten sie entsprechend, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn von Conrady ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Warenbeschreibung und Besonderheiten von Luxusuhren
(1) Die wesentlichen Eigenschaften der Ware ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, den Zustandsangaben, Abbildungen und den in der Bestellübersicht enthaltenen Angaben. Bei gebrauchten Uhren gehören alters- und nutzungsbedingte Spuren zum üblichen Zustand, soweit sie in der Produktbeschreibung konkret angegeben oder auf den Produktfotos erkennbar beschrieben sind.
(2) Originalbox, Garantiekarte, Zertifikate, Bedienungsanleitungen, Servicebelege, zusätzliche Bandglieder oder sonstiges Zubehör sind nur geschuldet, wenn sie in der Produktbeschreibung ausdrücklich als Lieferumfang aufgeführt sind. Angaben wie „Full Set“ gelten ausschließlich mit dem dort konkret bezeichneten Umfang.
(3) Von Conrady weist bekannte, nicht originale, nachträglich ersetzte oder aufgearbeitete Bestandteile in der Produktbeschreibung aus. Eine Abweichung von objektiven Anforderungen an die Ware wird gegenüber Verbrauchern nur Vertragsinhalt, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung eigens darauf hingewiesen wurde und ihr ausdrücklich und gesondert zugestimmt hat.
(4) Angaben zu Gangwerten, Gangreserve, Druck- oder Wasserdichtigkeit und Servicezustand beziehen sich ausschließlich auf den ausdrücklich beschriebenen Prüfzeitpunkt und Prüfumfang. Wasserdichtigkeit ist keine dauerhafte Eigenschaft. Ohne eine ausdrückliche aktuelle Zusage in der Produktbeschreibung ist die Uhr nicht für den Gebrauch im oder unter Wasser bestimmt.
(5) Produktbilder dienen der Zustandsdarstellung. Farb- und Helligkeitsabweichungen durch Bildschirmdarstellung oder Beleuchtung bleiben möglich; die konkrete schriftliche Zustandsbeschreibung und individuell vereinbarte Beschaffenheit gehen vor.
§ 3 Bestellvorgang und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Waren im Onlineshop ist kein verbindliches Vertragsangebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben. Der Kunde kann Eingabefehler vor Absenden der Bestellung mit den im Shop bereitgestellten Korrekturfunktionen berichtigen.
(2) Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleich eindeutig formulierten Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb aufgeführten Ware ab. Eine automatisierte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Zugang der Bestellung und stellt noch keine Annahme dar.
(3) Von Conrady kann das Angebot innerhalb von drei Kalendertagen nach Zugang durch ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform oder durch Versand der Ware annehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden. Bei individuell vereinbarten Käufen per E-Mail oder Telefon kommt der Vertrag durch ausdrückliche Annahmeerklärung zustande.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Kunden ohne Kundenkonto sollten Bestellbestätigung, AGB, Widerrufsbelehrung und Produktbeschreibung selbst speichern; diese Unterlagen werden zusätzlich mit der Auftragsbestätigung in Textform bereitgestellt.
§ 4 Preise, Differenzbesteuerung und Drittländer
(1) Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise in Euro. Bei regelbesteuerten Waren ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
(2) Soweit für eine gebrauchte Ware die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG angewendet wird, wird die Umsatzsteuer in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen. Die Produktseite und Rechnung enthalten in diesem Fall einen entsprechenden Hinweis auf die Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände.
(3) Für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union sind die Kosten der von Conrady angebotenen Standardlieferung im Kaufpreis enthalten. Für besondere, vom Kunden gewünschte Versandarten können vor Vertragsschluss gesonderte Mehrkosten vereinbart werden.
(4) Lieferungen in Drittländer erfolgen nur nach individueller Vereinbarung. Versandkosten sowie Einfuhrabgaben, Zölle, Steuern, Gebühren und Kosten der Zollabwicklung werden vor Vertragsschluss geregelt. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, trägt der Kunde die im Bestimmungsland anfallenden Einfuhrabgaben und Gebühren.
§ 5 Zahlung
(1) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf das in der Auftragsbestätigung oder Rechnung angegebene Geschäftskonto von Conrady. Von Conrady fordert keine Zahlung auf Konten, die nicht auf die Gesellschaft lauten.
(2) Der Gesamtbetrag ist innerhalb von fünf Kalendertagen nach Zugang der Auftragsbestätigung und Zahlungsaufforderung ohne Abzug gutzuschreiben. Der Versand erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(3) Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, kann von Conrady dem Kunden eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt.
§ 6 Lieferung und Abholung
(1) Liefergebiet ist die Europäische Union. Lieferungen in Drittländer bedürfen der vorherigen individuellen Vereinbarung. Lieferzeit und gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung oder Auftragsbestätigung.
(2) Von Conrady wählt einen für den Warenwert geeigneten, nach Maßgabe des Transportvertrags versicherten Versand über DHL, FedEx oder einen Wertkurier. Der Kunde hat eine zutreffende, für Wertsendungen erreichbare Lieferanschrift anzugeben. Eine Lieferung an Packstationen, Postfächer oder Ablageorte kann ausgeschlossen werden.
(3) Verbrauchern gegenüber geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten, nicht als Beförderer tätigen Dritten über. Hat der Verbraucher selbst einen nicht von Conrady angebotenen Beförderer beauftragt, gelten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Unternehmern gegenüber geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen über. § 447 BGB bleibt im unternehmerischen Verkehr unberührt.
(5) Eine persönliche Abholung in Düsseldorf ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Ware wird erst nach vollständigem Zahlungseingang oder einer ausdrücklich vereinbarten Zahlung bei Abholung herausgegeben. Von Conrady kann einen Identitätsnachweis und – bei Abholung durch Dritte – eine Vollmacht verlangen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Conrady.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, gilt der Eigentumsvorbehalt darüber hinaus bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Eine Verarbeitung, Verbindung, Veräußerung oder Verpfändung vor Eigentumsübergang ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und im Rahmen der gesetzlichen Grenzen zulässig.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung in Teil B und dem Muster-Widerrufsformular in Teil C.
(2) Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, wenn er hierüber vor Vertragsschluss ordnungsgemäß informiert wurde. Wegen des regelmäßig hohen Warenwerts wird eine nachverfolgbare und ausreichend versicherte Rücksendung empfohlen; diese Empfehlung beschränkt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht.
(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, insbesondere nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, etwa individuell gravierte Uhren.
§ 9 Mängelrechte und Verjährung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei neuen Waren verjähren Mängelansprüche eines Verbrauchers grundsätzlich in zwei Jahren ab Ablieferung.
(2) Bei gebrauchten Waren kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche eines Verbrauchers auf ein Jahr ab Ablieferung verkürzt werden. Diese Verkürzung gilt nur, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung eigens darüber informiert wurde und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart hat. Eine bloße Einbeziehung dieser AGB oder eine vorangekreuzte Checkbox genügt nicht.
(3) Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Gesetzliche Ablaufhemmungen und Sonderregelungen beim Verbrauchsgüterkauf bleiben unberührt.
(4) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen und gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung. Ausgenommen sind die in Absatz 3 bezeichneten Ansprüche. Die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB bleiben anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.
(5) Normale alters- oder nutzungsbedingte Abnutzung, die vereinbarte Beschaffenheit sowie ausdrücklich und gesondert vereinbarte Zustandsabweichungen stellen keinen Mangel dar. Gesetzliche Rechte wegen einer von der vereinbarten Beschaffenheit abweichenden Ware bleiben unberührt.
§ 10 Echtheit, Herstellergarantie und eigene Garantien
(1) Von Conrady bietet Uhren als Originalmarkenware an, soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich einzelne nicht originale oder ersetzte Bestandteile ausgewiesen sind. Maßgeblich ist die konkret vereinbarte Beschaffenheit des einzelnen Artikels.
(2) Eine Herstellergarantie besteht nur, wenn sie in der Produktbeschreibung ausdrücklich angegeben ist; ihr Inhalt richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Gesetzliche Mängelrechte gegenüber von Conrady werden durch eine Herstellergarantie nicht eingeschränkt.
(3) Eine eigenständige Garantie von Conrady wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet und ihr Inhalt, ihre Dauer sowie die Voraussetzungen in einer gesonderten Garantieerklärung festgelegt sind.
§ 11 Haftung
(1) Von Conrady haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Gesellschafter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Conrady.
§ 12 Streitbeilegung
(1) Von Conrady ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Die frühere europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) wurde eingestellt. Ein Link zu dieser Plattform wird daher nicht bereitgestellt.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und die Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
TEIL B · WIDERRUFSBELEHRUNG
für Verbraucher beim Fernabsatzkauf von Waren
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben beziehungsweise hat. Haben Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt und werden diese getrennt geliefert, beginnt die Frist mit dem Tag, an dem Sie oder der von Ihnen benannte Dritte die letzte Ware in Besitz genommen haben beziehungsweise hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – von Conrady Juwelier & Uhrenhandel GbR, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf, Deutschland, E-Mail: info@watches-vonconrady.de, Telefon: 0173 9999998 – mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern mit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie nachgewiesen haben, dass Sie die Waren abgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an von Conrady Juwelier & Uhrenhandel GbR, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf, Deutschland, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, beispielsweise bei einer nach Ihrer Bestellung individuell gravierten Uhr.
TEIL C · MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
dieses Formular ist freiwillig; eine eindeutige Widerrufserklärung genügt
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns senden:
Empfänger von Conrady Juwelier & Uhrenhandel GbR
Königsallee 92a
40212 Düsseldorf
info@watches-vonconrady.de
Widerruf Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
____________________________________________________________
Bestelldaten Bestellt am (*) ____________________ erhalten am (*) ____________________
Name ____________________________________________________________
Anschrift ____________________________________________________________
____________________________________________________________
Datum ____________________________________________________________
Unterschrift ____________________________________________________________
(nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen.
TEIL D · BEDINGUNGEN FÜR ANKAUF UND EINTAUSCH
für Uhren, die Kunden an von Conrady verkaufen oder auf einen Kaufpreis anrechnen lassen
§ D1 Geltungsbereich und Vorabbewertung
(1) Diese Bedingungen gelten, wenn ein Kunde von Conrady eine Uhr oder Zubehör zum Ankauf oder Eintausch anbietet. Eine Bewertung anhand von Fotos, Beschreibungen oder telefonisch mitgeteilten Angaben ist unverbindlich und steht unter dem Vorbehalt einer Prüfung des Originals.
(2) Der Kunde muss alle für die Bewertung wesentlichen Umstände wahrheitsgemäß angeben, insbesondere Marke, Referenz- und Seriennummer, Eigentums- und Herkunftsnachweise, Service- und Reparaturhistorie, bekannte Funktionsstörungen, Wasserschäden, Bearbeitungen sowie nicht originale, ersetzte oder fehlende Bestandteile.
§ D2 Übersendung, Abholung und Prüfung
(1) Die Übergabe erfolgt persönlich nach Terminvereinbarung oder über einen zuvor mit von Conrady abgestimmten Werttransport. Organisiert von Conrady den Transport, gelten Kosten, Versicherungssumme und Gefahrtragung gemäß der individuellen Transportvereinbarung. Ein eigenmächtiger Versand ohne vorherige Zustimmung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.
(2) Von Conrady darf die Uhr und das Zubehör zur Ermittlung von Echtheit, Zustand, Funktionsfähigkeit, Marktgängigkeit und Wert prüfen oder durch sachkundige Dritte prüfen lassen. Eingriffe in das Werk oder sonstige nicht ohne Weiteres reversible Prüfungen erfolgen nur nach Zustimmung des Kunden, soweit sie nicht zur Abwehr eines begründeten Fälschungs- oder Sicherheitsverdachts erforderlich und rechtlich zulässig sind.
(3) Von Conrady kann Identitäts-, Eigentums- und Herkunftsnachweise verlangen und den Ankauf ohne Angabe wirtschaftlicher Gründe ablehnen. Gesetzliche Prüf-, Dokumentations- und Meldepflichten bleiben unberührt.
§ D3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Nach Prüfung unterbreitet von Conrady dem Kunden ein verbindliches Kaufangebot oder ein geändertes Angebot in Textform. Das Angebot gilt für die darin genannte Frist; fehlt eine Frist, kann es innerhalb von drei Kalendertagen angenommen werden.
(2) Ein Kaufvertrag kommt erst durch die fristgerechte Annahme des endgültigen Angebots in Textform und die Einigung über die Eigentumsübertragung zustande. Wird keine Einigung erzielt, wird die Uhr nach Abstimmung zurückgegeben. Kosten und Art der Rückgabe richten sich nach der vorherigen Transportvereinbarung.
§ D4 Zusicherungen des Kunden
(1) Der Kunde versichert, alleiniger rechtmäßiger Eigentümer der angebotenen Gegenstände zu sein, uneingeschränkt darüber verfügen zu dürfen und dass keine Rechte Dritter, Sicherungsübereignungen, Pfandrechte oder sonstigen Belastungen bestehen.
(2) Der Kunde versichert, dass die Gegenstände nicht aus einer Straftat stammen, nicht abhandengekommen, gefälscht oder entgegen gesetzlichen Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen verbracht worden sind. Er informiert von Conrady unverzüglich über nachträglich bekannt werdende gegenteilige Umstände.
(3) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für die Richtigkeit seiner Angaben und für Rechts- und Sachmängel. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende gesetzliche Schutzvorschriften unberührt.
§ D5 Kaufpreis, Zahlung und Eintausch
(1) Der vereinbarte Ankaufspreis wird nach Vertragsschluss und Übergang des Eigentums ausschließlich per Banküberweisung auf ein auf den Namen des Kunden lautendes Konto gezahlt, grundsätzlich innerhalb von fünf Bankarbeitstagen, sofern keine gesetzliche Prüfung oder abweichende Vereinbarung entgegensteht.
(2) Beim Eintausch bestehen der Kaufvertrag über die von Conrady verkaufte Ware und der Ankaufvertrag über die eingetauschte Ware rechtlich selbstständig. Die wechselseitigen Zahlungsansprüche können in der Auftragsbestätigung miteinander verrechnet werden. Ein Differenzbetrag ist nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen auszugleichen.
(3) Scheitert einer der beiden Verträge vor seiner vollständigen Durchführung, richtet sich die Rückabwicklung des jeweils anderen Vertrags nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Ein gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden für den bei von Conrady getätigten Warenkauf bleibt unberührt.
TEIL E · BEDINGUNGEN FÜR KOMMISSIONSVERKÄUFE
ergänzend zu einer individuellen Einlieferungs- und Provisionsvereinbarung
§ E1 Auftrag und Stellung der Parteien
(1) Der Einlieferer beauftragt von Conrady, die in der individuellen Kommissionsvereinbarung bezeichnete Uhr nebst Zubehör im eigenen Namen und für Rechnung des Einlieferers an einen Dritten zu verkaufen. Von Conrady wird Vertragspartner des Endkunden; der Einlieferer bleibt bis zur wirksamen Veräußerung Eigentümer der Kommissionsware.
(2) Diese Bedingungen ergänzen die individuelle Kommissionsvereinbarung. Bei Widersprüchen geht die individuelle Vereinbarung vor. Zwingendes Recht bleibt unberührt.
§ E2 Einlieferung, Prüfung und Zusicherungen
(1) Der Einlieferer übergibt die Kommissionsware einschließlich des im Einlieferungsprotokoll aufgeführten Zubehörs. Zustand, erkennbare Besonderheiten, Serien- und Referenznummer, Versicherungswert sowie vorhandene Unterlagen werden im Protokoll dokumentiert.
(2) Der Einlieferer versichert die in § D4 Absätze 1 und 2 genannten Eigentums- und Herkunftstatsachen. Er legt bekannte Mängel, Funktionsstörungen, Reparaturen, Aufarbeitungen, ausgetauschte oder nicht originale Bestandteile sowie fehlende Unterlagen vollständig offen.
(3) Von Conrady darf die Kommissionsware sachgerecht untersuchen, fotografieren, bewerben, potentiellen Käufern vorführen und – nur nach vorheriger Zustimmung des Einlieferers – warten oder aufarbeiten lassen. Vereinbarte Fremd- und Servicekosten werden in der Einzelvereinbarung geregelt.
§ E3 Preis, Verkaufsbefugnis und Provision
(1) Mindestverkaufspreis, Mindestauszahlung oder Preisrahmen sowie die Provision von Conrady werden für jede Uhr in der individuellen Kommissionsvereinbarung festgelegt. Von Conrady darf keinen Verkauf unterhalb einer vereinbarten Preisgrenze abschließen, sofern der Einlieferer nicht zuvor in Textform zustimmt.
(2) Von Conrady ist berechtigt, den Endkundenpreis innerhalb des vereinbarten Rahmens festzulegen, die Verkaufs-AGB zu verwenden, die Kaufpreisforderung einzuziehen, den gesetzlichen Widerruf abzuwickeln und die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Erklärungen abzugeben.
(3) Die Provision wird nur bei erfolgreichem, endgültigem Verkauf verdient. Ein Verkauf ist endgültig, wenn der Kaufpreis vollständig eingegangen ist, die Ware an den Endkunden übergeben wurde und ein bestehendes Widerrufsrecht ohne Widerruf abgelaufen oder eine Rückabwicklung abgeschlossen ist. Gesetzliche Ansprüche auf Aufwendungsersatz bleiben nur im vereinbarten Umfang bestehen.
§ E4 Laufzeit und Beendigung
(1) Die Laufzeit ergibt sich aus der individuellen Kommissionsvereinbarung. Ist dort nichts anderes bestimmt, beträgt die feste Erstlaufzeit drei Monate ab Übernahme der Kommissionsware. Danach verlängert sich der Auftrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von vier Wochen in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für von Conrady insbesondere vor, wenn begründete Zweifel an Eigentum, Herkunft oder Echtheit bestehen oder der Einlieferer erforderliche Nachweise nicht bereitstellt.
(3) Nach Vertragsende gibt von Conrady die nicht verkaufte Ware nach Terminvereinbarung oder gemäß der individuellen Transportregelung zurück. Bereits verbindlich abgeschlossene Verkäufe, laufende Widerrufsfristen und berechtigte Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ E5 Verwahrung, Versicherung und Gefahr
(1) Von Conrady verwahrt die Kommissionsware mit der im eigenen Geschäft üblichen Sorgfalt und versichert sie während der Verwahrung und eines von von Conrady organisierten Transports bis zu dem in der Einzelvereinbarung festgelegten Versicherungswert nach Maßgabe des jeweiligen Versicherungsvertrags.
(2) Für Verlust oder Beschädigung haftet von Conrady nach den gesetzlichen Vorschriften und § 11 von Teil A entsprechend. Die Haftung ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vereinbarten Versicherungswert begrenzt, soweit nicht eine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist oder zwingendes Recht entgegensteht.
§ E6 Abrechnung, Auszahlung und Rückabwicklung
(1) Nach endgültigem Verkauf erteilt von Conrady eine Abrechnung über Verkaufserlös, vereinbarte Provision, genehmigte Aufwendungen und den Auszahlungsbetrag. Der Auszahlungsbetrag wird grundsätzlich innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Eintritt der Endgültigkeit auf ein auf den Namen des Einlieferers lautendes Konto überwiesen.
(2) Widerruft der Endkunde oder wird der Verkauf aus einem von dem Einlieferer zu vertretenden Mangel rückabgewickelt, entfällt der Auszahlungsanspruch beziehungsweise ist eine bereits erfolgte Auszahlung zurückzugewähren. Der Einlieferer ersetzt von Conrady Schäden und erforderliche Aufwendungen, soweit sie auf unrichtigen Angaben, verschwiegenen Mängeln oder einer Verletzung seiner Pflichten beruhen. Dies gilt nicht, soweit von Conrady den Umstand kannte oder selbst zu vertreten hat.
§ E7 Widerrufsrecht des einliefernden Verbrauchers
(1) Wird der Kommissionsvertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz geschlossen, besteht grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht für Dienstleistungen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss. Die Widerrufserklärung kann an die in Teil B genannten Kontaktdaten gerichtet und das Formular in Teil C verwendet werden.
(2) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass von Conrady vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, schuldet er bei einem Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen, wenn er zuvor ordnungsgemäß hierüber informiert wurde. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung sowie Bestätigung der Kenntnis vom Erlöschen.
Widerrufsbelehrung für den Kommissionsauftrag
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – von Conrady Juwelier & Uhrenhandel GbR, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf, Deutschland, E-Mail: info@watches-vonconrady.de, Telefon: 0173 9999998 – mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular in Teil C verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern mit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.
